Style Room

News

08.03.2024

Wir machen Urlaub 2024

Hallo liebe Kunden,
wir möchten dich darüber informieren, dass wir uns eine wohlverdiente Auszeit gönnen und in den Urlaub fahren. Trotzdem möchten wir sicherstellen, dass deine Friseurbedürfnisse nicht vernachlässigt werden.
Daher bleibt unser Friseursalon während unseres Urlaubs weiterhin für dich geöffnet! Unsere engagierten Kollegen steht dir auch währenddessen zur Verfügung.
Damit ihr eure Termine rechtzeitig machen könnt, geben wir euch heute schon Bescheid, wann welcher Mitarbeiter im Urlaub ist. Der Salon ist dennoch immer geöffnet, da wir uns abwechseln.

Sarah Kailer
31.Mai - 8.Juni
24. September - 2.Oktober

Sarah Keppeler
22. März - 24. März
16.Mai - 25.Mai
29.Juli - 4. August

Julia
4. April - 5. April
13.Juni - 15. Juni
19. August - 31. August

Bitte zögere nicht, einen Termin zu vereinbaren, um deinen nächsten Friseurbesuch zu planen.
Farbfreudige Grüße
Dein Style Room Team

01.04.2022

Hygiene ist uns wichtig!

Wir achten trotz Aufhebung der Maßnahmen weiterhin auf unsere Hygienestandards.
Es besteht keine Maskenpflicht mehr. Wer dennoch eine tragen möchte kann dies gerne tun.
Abstandsregelungen sind aufgehoben.
Sagt bitte trotzdem eure Termine ab, wenn ihr Erkältungssymptome habt.
Wir bitten euch Rücksicht aufeinander zu nehmen und keine unnötigen Risiken einzugehen!

27.01.2022

Neues zur Coronaverordnung

Es gilt ab 27.1.2022 wieder die 3G Regel geimpft, genesen, getestet (Schnelltest)

Geimpfte und Genesene Personen bitte bei einen Besuch bei uns immer einen Impf- oder Genesenen Nachweis mit amtlichen Ausweisdokument vorlegen.

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig einen max. 24 Stunden alten negativen Schnelltest von einer zertifizierten Teststelle mit amtlichem Ausweisdokument vorweisen.

17.11.2021

Alarmstufe ab 17.11.2021

Ab heute wurde die Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgerufen

Es gilt ab sofort die 3G+ Regel geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)

Geimpfte und Genesene Personen bitte bei einen Besuch bei uns immer einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorlegen.

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig einen max. 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis.

16.09.2021

Neuerungen zur Corona Verordnung ab 16. September

Basisstufe: 3G Regel ohne Inzidenzwert Abhängigkeit
Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an 5 Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in BadenWürttemberg an 2 Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an 5 Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in BadenWürttemberg an 2 Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

15.08.2021

Neue Corona Verordnung ab 16. August 2021

Es gilt ab sofort die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)
Geimpfte und Genesene Personen bitte bei einen Besuch bei uns immer einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorlegen.
Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig einen max. 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen. (keine Selbsttests)
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen
Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis.

Bitte trage während deines gesamten Aufenthalts im Salon eine medizinische oder FFP2-Maske

Bitte informiere dich bevor du zu uns kommst was du benötigst. Ansonsten könnte es sein das wir dich wieder weg schicken müssen.

Wir halten euch auf Social Media Instagram, Facebook immer auf dem neusten Stand. Oder ihr schaut auf der Homepage von der Stadt Reutlingen nach.

Vielen Dank für deine Rücksicht wir freuen uns auf dich!

22.05.2021

Aktuelle Regeln

Stand 22.05.2021
Aktuell werden keine Schnelltests oder Impfdokumente beim Friseurbesuch benötigt.
Steigt die Inzidenz im Landkreis Reutligen in 3 Tagen in Folge über 100, wird wieder ein Test oder Impfdokument benötigt.